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Mietbedingungen Elektromobil


Vermieter: De Efteling B.V., Europalaan 1, Kaatsheuvel

  • Der Mieter erklärt, das Elektromobil und die zugehörigen Schlüssel ordnungsgemäß erhalten zu haben. Sofern der Mieter das Elektromobil vorab online reserviert hat und sich bei der Übernahme des Elektromobils herausstellt, dass sich dieses nicht in einwandfreiem Zustand befindet, muss der Mieter dies Efteling mitteilen, bevor das Elektromobil in Betrieb genommen wird.
  • Der Mieter erklärt, die geltenden Verkehrsregeln sowie die Höchstgeschwindigkeit des Elektromobils von 5 km/h zu kennen und sich daran zu halten.
  • Der Mieter erklärt, mindestens 16 Jahre alt zu sein und kann einen gültigen Ausweis vorlegen. Wenn der Mieter das Elektromobil online reserviert hat, muss er ihn selbst abholen. 
  • Der Mietpreis für das Elektromobil ist im Voraus in bar zu zahlen. Gibt der Mieter das Elektromobil früher zurück, ist dennoch der gesamte vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
  • Die Rückgabe kann bis eine Stunde nach Schließung des Parks erfolgen. Wird das Elektromobil zu spät zurückgegeben, wird ein Aufpreis fällig. Für die erste halbe Stunde zahlt der Mieter 10 €. Für jede weitere Stunde, die das Elektromobil zu spät zurückgegeben wird, sind 10 € zu zahlen. Wird das Elektromobil gar nicht zurückgegeben, ist Efteling berechtigt, dem Mieter den Neuwert des Elektromobils in Rechnung zu stellen.
  • Bei Mietbeginn wird gemeinsam mit dem Mieter ein Formular ausgefüllt, in dem eventuelle Schäden am Roller vor Beginn der Mietzeit vermerkt werden. Nach Ablauf der Mietzeit muss der Roller in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem er sich zu Beginn des Mietvertrags befand. Sollte dies nicht der Fall sein, hat Efteling Anspruch auf Schadenersatz.
  • Es ist nicht erlaubt, unter Einfluss von Alkohol oder Drogen mit dem Elektromobil zu fahren. Erwartet wird, dass der Mieter das Elektromobil auf ordentliche und normale Weise verwendet. Wird das Elektromobil abgestellt, ist der Mieter verpflichtet, es entsprechend den Anweisungen von Efteling vor unbefugter Inbetriebnahme zu sichern.
  • Der Mieter erklärt, Erfahrung mit dem Lenken eines Elektromobils zu haben.
  • Die Benutzung des Elektromobils durch mehr als eine Person ist nicht erlaubt.
  • Bei Missachtung der vorigen Artikel kann Efteling das Elektromobil mit sofortiger Wirkung ohne Rückerstattung des Mietpreises zurückholen.
  • Das Elektromobil, das Ladegerät und die Schlüssel müssen an jenem Ort, an dem das Elektromobil angemietet wurde, zurückgegeben werden. Der Mieter haftet für den Verlust des Elektromobils, Ladegerät und/oder der Schlüssel.
  • Efteling hat für die Elektromobile nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Der Mieter erklärt, über die Tatsache Bescheid zu wissen, dass für das Elektromobil keine anderen Versicherungen etwa für Schäden oder Diebstahl des Elektromobils bzw. Zubehör abgeschlossen wurden und stimmt dieser eingeschränkten Versicherung mit Selbstbeteiligung zu. Damit erkennt der Mieter auch an, für alle möglichen Schäden am Elektromobil und/oder am Eigentum von Dritten bzw. an diesen Dritten selbst haftbar zu sein, auch wenn diese durch Fahrlässigkeit, Unachtsamkeit, eigenes Verschulden oder Vorsatz während der Benutzung des Elektromobils verursacht wurden.
  • Unfälle sind Efteling so schnell wie möglich zu melden.
  • Bei der Rückgabe des Elektromobils hat Efteling das Recht, das Elektromobil auf entstandene Schäden hin zu kontrollieren. Sollten während der Verwendung Schäden am Elektromobil, an Dritten oder an fremden Gegenständen entstehen, muss dies Efteling so schnell wie möglich gemeldet werden. Entstandene Schäden sind vom Mieter zu zahlen. Efteling übernimmt keine Haftung für Sach- oder Personenschäden, die während der Mietdauer aufgrund eines unsachgemäßen Gebrauchs durch den Mieter oder einen Beifahrer verursacht wurden. Die Verantwortung und Haftung hierfür sind zur Gänze vom Mieter zu tragen. Der Mieter haftet zudem für alle Geldbußen, Gebühren und Verwaltungsstrafen infolge einer falschen Verwendung des Elektromobils.
  • Verstöße, Geldbußen oder Schäden, die der Mieter selbst oder andere verursacht haben, hat der Mieter Efteling zu melden und muss diese auf Aufforderung hin auch schriftlich bestätigen.
  • Sollte das Elektromobil nicht zurückgegeben werden, wird Anzeige wegen Diebstahls bei der Polizei erstattet. Darüber hinaus wird dem Mieter der Neuwert des Elektromobils in Rechnung gestellt. Bei Verlust der Schlüssel werden 150 € pro Schlüssel in Rechnung gestellt. Bei einem Defekt des Elektromobils muss der Mieter Efteling sofort telefonisch darüber informieren, welche Art von Defekt vorliegt und an welchem Ort er sich befindet. Sofern eine Weiterfahrt nicht möglich ist, wird sich Efteling bemühen, ein Ersatz-Elektromobil zur Verfügung zu stellen, falls ein solches Ersatz-Elektromobil verfügbar ist. Das Elektromobil darf niemals unbeaufsichtigt zurückgelassen werden, wenn der Schlüssel nicht abgezogen wurde. Sollte ein Defekt durch jemand anderen als den Mieter entstanden sein und kein Ersatz-Elektromobil zur Verfügung stehen, hat der Mieter Anspruch auf Rückerstattung eines Teils des Mietpreises.
  • Das Elektromobil muss zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden. Bei der Rückgabe muss sich das Elektromobil in jenem Zustand befinden, in dem es sich bei der Abholung befunden hat.
  • Das Elektromobil ist mit Tracking-Software ausgerüstet. Diese wird aktiviert, wenn das Elektromobil nicht zurückgegeben wird, um festzustellen, wo sich das Elektromobil zu diesem Zeitpunkt befindet.
  • Bei der Rückgabe des Elektromobils muss der Mieter Efteling versteckte Schäden oder Mängel, die nicht im Schadensformular vermerkt sind, sofort melden.
  • Bei unverantwortlichem Fahrverhalten hat der Mieter immer den gesamten Schaden zu ersetzen. Dies gilt auch bei Missachtung der Straßenverkehrsordnung, bei Vandalismus und Missbrauch sowie bei falscher Verwendung des Elektromobils. Wenn der Schaden während der Verwendung des Elektromobils durch einen nicht registrierten Mieter verursacht wurde, haftet der Mieter für alle aufgrund des Schadens entstehenden Kosten.
  • Efteling ist jederzeit berechtigt, Buchungen von Elektromobilen ohne Angabe von Gründen zu stornieren.
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