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Allgemeine Geschäftsbedingungen Efteling Freizeitpark

Parkordnung • AGB Efteling BV
Mit dem Betreten des Efteling-Geländes erklären Sie sich mit dieser Parkordnung einverstanden.

1. Eintrittskarten

Wenn Sie unseren Park besuchen möchten, benötigen Sie eine gültige Eintrittskarte. Sie müssen diese Eintrittskarte während Ihres Besuchs vorzeigen, wenn Sie dazu aufgefordert werden.

2. Allgemeine Regeln

In Efteling finden das niederländische Recht sowie die in den Niederlanden üblichen Normen und Werte Anwendung. Achten Sie während Ihres Besuchs bitte auf Ihre Sicherheit und Ihr Eigentum sowie auf die Sicherheit und das Eigentum  von Efteling und von Dritten. Vermeiden Sie gefährliche Situationen und gehen Sie immer respektvoll miteinander um. Mutwilligkeit, Zerstörung, Gewalt, unnötiger Lärm oder anderes unerwünschtes Verhalten werden nicht toleriert. Es ist darüber hinaus nicht erlaubt, Waffen zu führen, unter Einfluss von Alkohol und/oder Betäubungsmitteln zu stehen, mit Betäubungsmitteln zu handeln oder diese zu besitzen und Gegenstände wie z.B. Mobiltelefone, Drohnen, GoPros, Selfie Sticks etc. auf gefährliche oder störende Art und Weise zu verwenden.

3.Fahrzeuge und Tiere

Tiere und Fahrzeuge sind nicht erlaubt. Ausschließlich Assistenztiere und als Hilfsmittel genutzte Fahrzeuge sind zugelassen. Wir können hierfür die Vorlage eines ärztlichen Attests von Ihnen verlangen. Efteling verfügt über einen Hundezwinger, in dem Sie Ihren Hund gebührenfrei unterbringen können, sowie einen kostenlosen Rollstuhl-Verleih. Nähere Informationen erhalten Sie an den entsprechenden Standorten und auf unserer Website.

4. Haftung

Sie betreten den Park auf eigenes Risiko. Jegliche Haftung seitens Efteling ist ausgeschlossen, davon ausgenommen sind Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von Efteling verursacht wurden. Ist Ihnen Schaden entstanden? In diesem Fall sind Sie dazu verpflichtet, diesen vor dem Verlassen des Parkplatzes beim Efteling-Sicherheitsdienst vorzuzeigen und darüber hinaus eine Schadensmeldung von Efteling erstellen zu lassen. Efteling haftet nicht mehr für Schäden, wenn die Meldung nach dem Verlassen des Parkplatzes erfolgt.

5. Anweisungen und Instruktionen

Sie müssen die Anweisungen unserer Mitarbeiter jederzeit vollständig und unverzüglich befolgen und die Instruktionen auf den vorhandenen Schildern einhalten. Die Geschäftsführung ist jederzeit dazu befugt, eine Attraktion außer Betrieb zu setzen und zu halten. Hierdurch entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

6. Kleidung

Wenn Sie anstößig gekleidet sind oder sich derart verkleidet haben, dass Sie mit dem Efteling-Entertainment oder einem Efteling-Mitarbeiter assoziiert oder verwechselt werden können, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen den Zugang zum Park zu verweigern.

7. Eigene Lebensmittel und Getränke

Sie dürfen eigene Lebensmittel und Getränke mit in den Park nehmen. Ist viel los? Dann bitten wir Sie, Ihre mitgebrachten Lebensmittel und Getränke nicht in unseren Restaurants und auf unseren Terrassen zu verzehren, sondern auf einem der vielen Picknick-Plätze.

8. Rauchen

Das Rauchen ist ausschließlich im Freien gestattet, für alle überdachten Plätze und überdachten Wartebereiche gilt ein Rauchverbot. Das gilt auch für E-Zigaretten.

9.(Kommerzielle) Aktivitäten

Auf dem Efteling-Gelände und dem Parkplatz sind Werbeaktionen sowie das Angebot von Waren und Dienstleistungen untersagt. Dasselbe gilt für Umfragen, empirische Untersuchungen und Spendensammlungen.

10. Kameraüberwachung und Attraktions-Fotos

Zum Schutz Ihrer und unserer Sicherheit sowie Ihres und unseres Eigentums wird der Park kameraüberwacht. Darüber hinaus werden in vielen Attraktionen Fotos von Ihnen gemacht, die Sie beim Ausgang der Attraktion kaufen können. Die Fotos werden dort auf Bildschirmen gezeigt.


Die Übertretung dieser Parkordnung kann dazu führen, dass Ihnen der Zugang zum Park verweigert wird, dass Sie des Parks verwiesen werden oder – in bestimmten Fällen – dass wir Anzeige bei der Polizei erstatten. Sie haben hierbei keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, zum Schutz der Sicherheit – oder wenn die gegebenen Tatsachen und/oder Umstände es erforderlich machen – präventive Leibesvisitationen vorzunehmen, Taschen zu kontrollieren und einen gültigen Ausweis zu verlangen. Wenn Sie diese Maßnahmen ablehnen, kann dies zum Verweis aus dem Park führen.

In allen übrigen Fällen, die nicht explizit in dieser Parkordnung genannt werden, entscheidet die Geschäftsführung.


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